
Die Rückgabe eines Kleingartens läuft ähnlich wie eine Wohnungsaufgabe ab. Bei einer Wohnung hat die Rückgabe der Mietsache in einem ordentlichen, gepflegten Zustand zu erfolgen. Bei einem Kleingarten verhält es sich ähnlich. Wie die Rückgabe eins Kleingarten zu erfolgen hat, wird durch das Bundeskleingartengesetz, den Pachtvertrag, die Satzung und die Gartenordnung in deinem Gartenverein vorgeben. Wenn du deinen Garten abgeben möchtest, suchte vorab das Gespräch mit deinem Vorstand. In dem Gespräch erfährst du den Ablauf und worauf du zu achten hast. Aufkommende Fragen können so im Vorfeld beantwortet werden.
Prüfe vorab selbst einmal kritisch, welche Maßnahmen bis zur Übergabe der Parzelle erforderlich sein werden. Beseitigte Nadelgehölze und große Bäume. Bei großen Bäumen ist eventuell eine Genehmigung einzuholen. Baue im Kleingarten nicht erlaubte Baulichkeiten zurück. Bedenke, dass erforderliche Maßnahmen Zeit benötigen und dadurch Kosten entstehen können. Deshalb will eine Rückgabe geplant werden. Befindet sich deine Parzelle in einem gepflegten Zustand, steht einer Übergabe meist nichts mehr im Wege.
