Kleingarten abgeben

Die Rückgabe eines Kleingartens läuft ähnlich wie bei einer Wohnungsaufgabe ab. Bei einer Wohnung hat die Rückgabe der Mietschache in einem ordentlichen, gepflegten Zustand zu erfolgen. Wobei Mieterseitige Einbauten zurückgebaut und entfernt werden müssen. Bei einem Kleingarten verhält es sich ähnlich. Wie die Rückgabe eins Kleingarten zu erfolgen hat, wird durch das Bundeskleingartengesetz, den Pachtvertrag, die Satzung und die Gartenordnung eures Gartenvereins vorgeben. Wenn ihr die Rückgabe eurer Parzelle vorhabt, sucht vorab das Gespräch mit eurem Vorstand. In dem Gespräch erfahrt ihr den Ablauf und worauf ihr zu achten habt. Aufkommende Fragen können so im Vorfeld beantwortet und Unklarheiten geklärt werden. 

 

Prüft vorab selbst einmal kritisch, welche Maßnahmen bis zur Übergabe der Parzelle erforderlich sein werden. Beseitigt Nadelgehölze und große Bäume. Bei großen Bäumen ist eventuell eine Genehmigung einzuholen. Baut im Kleingarten nicht erlaubte Baulichkeiten zurück. Bedenkt, dass erforderliche Maßnahmen Zeit benötigen und dadurch Kosten entstehen können. Deshalb will eine Rückgabe geplant werden. Befindet sich eure Parzelle in einem gepflegten Zustand, steht einer Übergabe meist nichts mehr im Wege.